Wenn die andere Radgröße nur im Certificate of Conformity CoC drin steht, dann ist das auch zulässig. Nur bei einer Verkehrskontrolle kann das niemand wissen. Daher würde ich das CoC dann mit dem Schein mitführen, damit's kein unnötiges Theater gibt.
Zitat von ralfi61: „Aber ist es gut die CoC im Fahrzeug zu lassen? Ist ja fast als ob man die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) im Auto lässt. Kann man bei Diebstahl irgendwelchen Unfug damit anstellen?“ Halt Stopp! Ich meine nicht, daß man die CoC im Auto lassen sollte. Ich meinte, man sollte sie zusammen mit dem [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] mitführen. Du lässt das doch nicht etwa im Auto liegen?