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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von berme: „Skoda sagt natürlich nicht zulässig, weil sie lieber die teureren 225/50-17 verkaufen.“ Das glaube ich nicht. Vielmehr hängt das von der Typ-Zulassung ab. Solche großen Felgen mit schmalen Reifen passt eben nicht. Ob eine Einzelabnahme beim TÜV eine Aussicht auf Erfolg hat, kann nur ein TÜV-Mitarbeiter sagen. Ohne eine solche Prüfung fährt man leider ohne Versicherungsschutz. Aber da ist ja auch noch das Thema der Steuerermässigung beim 1,6Tdi Greenline. Da wird's nochmal schwi…

  • Zitat von wigginz: „Klar wiegen 7x17 mit 205/55/R17 etwas mehr als 6x17 mit der gleichen Bereifung und dadurch erhöht sich der Verbrauch. Aber: Mit vollgeladenem Auto fahre ich auch nicht mehr mit Effizienzklasse B sondern mit C, so gesehen begehe ich dann also auch Steuerbetrug, oder wie?“ Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist ja beim Greentec nicht das reine Felgengewicht entscheidend, sondern der Wagen steht mit der angedachten Bereifung tiefer und hat damit einen verbesserten cw-Wer…

  • Die Prüfbedingungen sind die eine Sache, aber die Fahrzeugzulassung richtet sich leider nach festgeschriebenen Bestimmungen.

  • Wenn's ne ABE speziell auch für den Greentec und nicht nur für den Yeti 'im allgemeinen' gibt, dann ist doch gut, oder? Der Greentec ist eben so ne Sondervariante für Leute, die speziell auf die Ökobilanz ihre Wertschätzung legen.

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