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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    Zitat von Rheinschiffer: „Leute, bedenkt einmal, dass ihr auch älter werdet. “ Und das "Lebensgefühl" wird dann nicht viel anders sein als heute. Also stellt Euch vor, heute käme jemand zu Euch und sagt: Du musst den Führerschein abgeben, Du bist nicht mehr fahrtauglich. Dazu kommt noch, dass für viele ältere Menschen das Auto das einzige Fortbewegungsmittel ist. Für manche ist ein Entzug des Autos, als würde einem Querschnittsgelähmten der Rollstuhl weggenommen werden. Und was ich als Hausarzt …

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    Zitat von otto36: „Das stimmt leider. Doch sollte man auch bedenken das Personen im gehobenen Alter eh regelmäßig beim Hausarzt und meist auch beim Augenarzt sind. Da könnte eine Tauglichkeitsbescheinigung schnell erstellt werden. “ Moin Otto, so einfach ist es leider nicht. Ich bin Hausarzt und darf derartiges gar nicht bescheinigen. Hier in Hamburg gibt es dafür eine handvoll spezialisierte Arbeitsmediziner. Eine Patientin musste nach einem Unfall dort hin und es wurde festgestellt, sie hat in…

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    Beitrag

    Zitat von otto36: „Mir würde ja schon eine Regelung reichen mit Sehtest und Hausärztlicher Bescheinigung. “ Auch das ist in Wirklichkeit viel komplizierter. Auf welcher Basis sollte ich als Hausarzt denn die Fahreignung beurteilen? Welche Untersuchungen belegen, dass jemand fahrtüchtig ist? Sicher keine einfachen Untersuchungen. Und dann ist da noch die rechtliche Komponente: wenn derjenige, dem ich eine wir auch immer geartete Bescheinigung ausstelle, nun doch einen schweren Unfall verursacht, …

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