Zitat von Isenhagen: „Dabei wurde ich auf einen früheren Unfall mit leichten Blechschäden an Motorhaube und Kotflügel und vorn irgendwas hingewiesen. “ Kleine Zwischenfrage damit ich vll auch was dazu sagen kann. Gibt es eine Rechnung (Fachwerkstatt ?) welche Arbeiten alle ausgeführt wurden und in welcher Höhe ? Wurde auch was am DSG gemacht ? Bei einem Unfallwagen würden bei mir alle Alarmglocken läuten.
Zitat von Isenhagen: „nein, ich habe keine Rechnung über die Beseitigung von Vorschäden. “ Dann ist meistens was faul. Ich hätte das Auto dann erst recht nicht gekauft . Ein guter Händler gibt jegliche Reparaturrechnungen mit.
Es gibt Händler die kaufen nur Unfallwagen und lassen diese in einer unabhängigen "Hinterhof" Werkstatt reparieren. Die Rechnung ist dann oft gefaked oder wird dem Käufer nicht mitgegeben. Leider.
Zitat von Isenhagen: „Mich bewegt jetzt die Frage welchen Geld-Anspruch ich gegenüber dem Händler daraus ableiten kann. “ Ich glaube am besten kann das ein Anwalt entscheiden, alles andere ist in deinem Fall vermutlich erfolglos oder Spekulation.