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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Moin, soweit ich das verstanden habe, leuchtet die Leuchte nur, wenn eine Regenerationsfahrt durchgeführt werden muß oder je nach Rußmenge sogar die Regeneration von der Werkstatt eingeleitet werden muß. Der Lüfter läuft nach, wenn eine "normale" Regeneration durch Abstellen des Motors abgebrochen wurde. Wenn beim nächsten Start/Fahrt diese nachgeholt wird, ist alles in Butter.

  • Zitat von Käfer62: „Dann fährt dein ca. 10.000 km im Jahr - eher nicht das optimale Fahrprofil für einen Diesel “ Das kann man so nicht einfach behaupten, auch ich fahre nur 10.000 km/Jahr, aber trotzdem nur Langstrecke. 8.000 km Schweden, der Rest mind. 55 km einfache Strecke, die übrige Zeit steht er in der Garage. Kurzstrecken (Einkaufen 10 km) absolviert ein anderer, der damit keine Probleme hat.

  • Moin, ich habe das gleiche Schreiben wie Rolf (s. # 1.046) bekommen. Hat denn noch keiner ein "schärferes" Schreiben bekommen, z.B. vom KBA? Ich habe mich gerade mit der ganzen Elektronik abgefunden und in 3,5 Jahren und 35.000 km nur ein Mal ein Nachlaufen der Lüfter gehabt und mag gar nicht daran denken, was nach dem update passiert.

  • Moin, ich habe mal eine Frage an unseren rechtskundigen Andreas: Da die Typgenehmigung nicht zurückgenommen wurde, warum gibt es dann keinen Bestandsschutz? Dazu ein Beispiel: Bei uns im Dorf wurde in einem Baugebiet ein Pferdestall genehmigt. Diese Genehmigung war rechtswidrig, fällt aber lt. Bauamt unter den Bestandsschutz, d.h., der Pferdestall darf weiter benutzt werden. Neue Anträge auf Baugenehmigungen für Pferdeställe werden abgelehnt, Begründung in etwa: Aus einer fehlerhaften Genehmigun…

  • Moin und danke, dann ist doch aber die Drohung und Durchführung der Stilllegung rechtsmißbräuchlich?

  • Zitat von minoschdog: „Wen es interessiert: für meinen Yeti (170 PS Handschalter) ist die Freigabe des "updates" am 07.12.2016 erfolgt, für KBA und in Folge für die Zulassungsstellen wird er also erst ab 07.06.2018 interessant, dann sind die 18 Monate "Schonzeit" erst abgelaufen. “ Moin, woher hast Du das Datum der Freigabe? Mein erster Brief kam im November 2016 (110 PS Handschalter).

  • Zitat von minoschdog: „Vom Händler selbst, der hat ein wenig nervös auf den Eingang der Klageschrift reagiert....seine schwache Gegenwehr war, mitzuteilen, seit wann das "update" für meinen Yeti freigegeben sei und ich hätte ja schon längst bei ihm gewesen sein können. Gleichzeitig hat er behauptet, ich sei sofort über die Freigabe informiert worden....die entsprechende Dialogpost trug das Datum 31.12.2016, kam aber erst am 17.01.2017 bei mir an. “ Moin, und danke.

  • Zitat von berme: „0 Gramm Beladung des DPF nach 260 Tkm? Ich kann es kaum glauben. “ Moin, ich auch nicht. Er meint bestimmt die Rußbeladung direkt nach der Regeneration.

  • Stillegung

    L040 - - Skoda Yeti Motor & Antrieb

    Beitrag

    Moin, spiegel.de/auto/aktuell/diesel…stilllegen-a-1196233.html das ist doch schon mal ein guter Anfang.

  • Zitat von floflo: „Sowohl eine Betriebsuntersagung als auch eine HU-Versagung wegen fehlendem Updates könnte daher nur dann erfolgen, wenn der erschummelte Zustand zu einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben führen würde, was zweifelsohne nicht der Fall ist. “ Moin, Du schreibst zwar, dass es nicht zur erheblichen Gefahr für Leib oder Leben führt. Was ist, wenn es von den Zulassungsstellen anders beurteilt wird? Bei unserer Rechtsprechung gehe ich mal davon aus, dass auch das Auslegungssache …

  • Zitat von floflo: „Sie wäre dann nur möglich, wenn eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr von den Fahrzeugen ausgeht. “ Moin, danke für die Antwort. Das alles ist mir klar, aber beim ersten Mal hattest Du geschrieben "zu einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben...) Das wäre ev. leichter zu begründen, zumal es ja angeblich zig-tausend Todesfälle durch nicht nachgerüstete Fahrzeuge geben soll.

  • Moin, eine Frage an die Experten: Mein Yeti ist auch von der KBA-Androhung betroffen. Er ist jetzt in NDS (LG) zugelassen. Da ich nach SH (RZ) umgezogen bin, werde ich mich und auch den Yeti ummelden. Lt. Auskunft der Zulassungsstelle (RZ) kann ich das Kennzeichen behalten und nur die Adresse wird geändert. Welche Zulassungsstelle ist dann für mich zuständig, Lüneburg oder Ratzeburg?

  • Moin Andreas, das hatte ich auch so verstanden, aber die Auskunft der Zulassungsstelle RZ war etwas irreführend. Danach sei weiterhin LG zuständig, nur die Adresse würde berichtigt. Dann will ich mal hoffen, dass die in RZ nicht so auf die Stilllegung pochen.

  • Moin, obwohl mich das Thema interessiert und auch betrifft, habe ich bald die Lust verloren, hier zu lesen. Was ist mit denjenigen unter uns, deren Daten nach dem Termin im Mai vom KBA ab die Zulassungsstellen weitergegeben wurden? Bei mir ist folgende Situation: Aufforderung von der Zulassungsstelle LG mit einer Frist von 4 Wochen das Update bis zum 5. Juli 2018 aufspielen zu lassen, sonst droht Stillegung. Daraufhin habe ich das angepasste Musterschreiben (großes Danke an floflo) an die Zulass…

  • Moin rainer II und Danke für die Info. Wenigstens 1 Antwort, aber was ist mit den Anderen die ebenfalls zumindest den KBA-Brief erhielten?

  • Moin, vielen Dank für Eure Antworten. Bei mir, wie schon geschrieben auch noch keine Reaktion, aber ob das mit Klugheit oder mit gut informiert zu tun hat - da habe ich meine Zweifel. Ev. warten die einfach nur ab, bis wir zur HU müssen. Wenn die Plakette nicht erteilt wird, führt das auch irgendwann zur Stilllegung - im Zweifel dann, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann und dann auch noch sehr plötzlich. Ich habe nur noch bis 12/2018 Zeit + 2 Monate Karenzzeit und darüberhinaus noch etwas "…

  • Moin, ich habe schon viereckige Augen, kann aber nirgends finden, dass im EG-Ausland erteilte Typengenehmigungen auch nur von dort verändert werden können. Gefunden habe ich den § 26 EG-FGV. Vielleicht kann floflo nach Rückkehr aus dem Urlaub uns erklären, ob der Abs. 2 uns ev. zum Verhängnis werden kann.

  • Zitat von row-dy: „Wichtig sind aus meiner Sicht § 26 Absatz 4 EG-FGV in Verbindung mit § 5 Absatz 1 FZV “ Moin, das sehe ich nicht, denn der Abs. 4 bezieht sich auf Abs. 3 und da geht es darum, dass "die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet" ist und nur dann kommt hiernach §5 Abs. 1 FZV ins Spiel und damit die Stilllegung.

  • Zitat von minoschdog: „Ziehen wir also ein Fazit: Für von der VCA typgenehmigte Skodas haben deutsche Behörden keine legale Handhabe, um das "update" anzuordnen oder Fahrzeuge ohne "update" stilllegen zu lassen. Das ist die auf einen Satz eingedampfte Erkenntnis tausender Beiträge hier im Thread. “ Moin, das habe ich auch schon oft gelesen, mich würde aber interessieren, ob das nur persönliche Meinung ist, oder ob es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt, die ich leider nirgends finden kann.

  • Zitat von nate-nate: „Aber meine Gattin glaubt jetzt mittlerweile, Aulos halten ewig. “ Moin, das stimmt ja auch, die Frage ist nur wie viel Geld man für Instandhaltung investieren will. In Deinem Fall passt doch der Spruch: "Hat der Wagen die ersten 200 tkm geschafft, sind auch die nächsten 200 tkm kein Problem".

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