Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-6 von insgesamt 6.

Sponsoren




Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

Sponsoren



  • Dreist, was sich der Focus hier erlaubt hat: Noch auffälliger hätte man die den Kläger vertretende Rechtsanwaltskanzlei nicht im Artikel nennen können. Dass Werbung und redaktionelle Inhalte sauber getrennt werden müssen, sollte eigentlich bekannt sein. Ts.

  • Zitat von Rheinschiffer: „ARD-Kontraste: VW-Dieselskandal: Diesel-Umrüstungs-Verweigerern droht TÜV-Entzug 06.04.2017 – 11:20 Berlin (ots) - Besitzern von VW-Dieselfahrzeugen, die ihre vom Abgasskandal betroffenen Autos nicht umrüsten lassen, droht ab August die Verweigerung der Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung. Dies wurde nach Informationen des ARD-Politikmagazins "Kontraste" im Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" auf der Sitzung Mitte März beschlossen. Das Fehlen des v…

  • Die in dem Video gezeigte Form der "AGR-Ventil-Reinigung" mittels Spray und Dieselzusatz würde ich keinem Auto antun wollen. In der heimischen Küche käme doch auch niemand auf die Idee, seine verkrustete Bratpfanne einfach während der Benutzung zu reinigen, indem er beim Schnitzelbraten erst ein bisschen Backofenspray, dann noch einen Schuss Spülmittel zugibt und dann alles 15 Minuten auf höchster Stufe brutzeln lässt.

  • Da sieht man einmal, auf welch schmalen Grat sich die Ingenieure mit der Idee einer Abgasrückführung begeben haben, nur weil die Kaufleute im Unternehmen die Kosten für eine ordentliche Abgasreinigung per AdBlue-Zugabe nicht akzeptieren wollten. Die Standfestigkeit bzw. Lebensdauer der Bauteile ist offenbar nur dann einigermaßen gewährleistet, wenn die AGR per Schummel-Software oder auch großem Thermofenster im Alltag möglichst wenig aktiv ist. Verabschieden sich die Bauteile nun vorzeitig, heiß…

  • Zitat von yatidriver: „Ab 2020 darf auch die nationale Typgenehmigungsbehörde Nachbesserungen anordnen. Bis dahin nicht! “ Wenn damit gemeint sein sollte, dass beispielsweise das KBA im Nachhinein Nebenbestimmungen für in anderen europäischen Ländern typgenehmigte Fahrzeuge erlassen darf, kann ich das aus den beiden verlinkten Artikeln nicht herauslesen. Vielmehr steht dort, die Europäische Kommission kann zukünftig den nationalen Zulassungsbehörden "auf die Finger schauen", eigenständig Rückruf…

  • Zitat von SQ5: „tichyseinblick.de/wirtschaft/m…zonkiller-und-russfilter/ “ Lieber SQ5, in dem von dir verlinkten Artikel stimmt schon der Anfang nicht: "Die Regulierungsbehörden konzentrieren sich bei Abgasvorschriften lediglich auf NOx Emissionen. Sie unterscheiden nicht zwischen den beiden Stickstoffoxiden NO und NO2." Man schaue hierzu einfach einmal in den Gesetzestext: §3 39. BImSchV. Da gibt es Grenzwerte für NO2 und welche für NOx. Das wundert mich nicht, ist doch "Tichys Einblick - das l…

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.