Das ist wirklich so. Habe ich auch erst durch einen Zettel gelernt, der 10 Euro kostete... Ich war halt der Meinung, 2m Rest-Gehweg würden reichen, und ich sollte lieber etwas mehr Platz auf der (Durchgangs-)Straße lassen. War aber irgendeinem Uniformträger ein Dorn im Auge, und so stand mein Auto zukünftig dort eben immer ganz auf der Straße, was zwar mehr störte, aber erlaubt war.
Uneinsichtig sind hier eher die Behörden. In Großbritannien ist Parken beiderseits üblich und erlaubt, und mir sind da keine Nachteile aufgefallen. Deshalb ist mir auch unklar, wieso es in Deutschland verboten ist.
Zitat von floflo: „zum anderen muss man beim Ausparken die Fahrbahn queren, die man aber schlecht einsehen kann, wenn vor einem ein Fahrzeug geparkt hat, weil das Lenkrad und damit die eigene Position sich auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite befindet. “ Ja, genau. Deshalb gibt ja auch gar keine Einbahnstraßen, in denen Radfahrer in Gegenrichtung fahren dürfen, obwohl da das parken links erlaubt ist.
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