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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Das wird durch die Batterie ausgelöst worden sein, die sitzt ja da vorne links. Wenn dann noch brennbare Flüssigkeiten im Spiel sind, reicht das locker. Bezahlen muss die Versicherung des Verursachers. Der von ihm gerammte kann ja nichts dafür, daß er gegen ein drittes Fahrzeug geschleudert wird.

  • Das liegt am Höhenunterschied. Ein (auch noch bremsender) A3 fährt beim Yeti nicht auf, sondern drunter. Deshalb gehen da so viele weiche Teile kaputt, während am Yeti fast nichts zu sehen ist. Die richtig harten Teile des A3 sind so tief, die stoßen ins leere.

  • Zitat von BernhardJ: „Welchen Restwert hat den noch so ein verbrannter Yeti?“ Wohl eher: Welchen Wert haben die Papiere und das Stück Blech mit der [lexicon]Fahrgestellnummer[/lexicon], mit dem irgendwo ein überhaupt nicht verbrannter Yeti ausgestattet wird, der dadurch dann fast gar nicht mehr als geklaut identifiziert werden kann... Ich verstehe wirklich nicht, wieso das nicht unterbunden werden kann.

  • Doch, die gibts. Unser schwarzer ist ein Jahreswagen aus Belgien, der hat auch Scheinwerferreinigungsdüsen zum Halogenlicht. Ob es das auch in D so gab?

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