Ich spekuliere mal... Er hat die Reifen noch gar nicht gekauft. Hätte er sie, hätte der Tüv ja prüfen können, ob sie freigängig sind, und es hätte maximal noch das Tachoproblem gegeben. Wären sie nicht freigängig, könnte auch kein Gutachten etwas daran ändern. Vermutlich möchte er möglichst große Räder haben, aus Komfortgründen oder damit die Radkästen nicht so leer sind, und will die eintragen lassen bevor er sie kauft, um nicht hinterher dazustehen mit Reifen, die er nicht nutzen darf.