Die Argumentation an sich:„Dashcams zeichnen den Verkehr sowie Personen, die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent auf, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen ist, die sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können.“ ist ja durchaus nachvollziehbar, aber bevor ich meine Dashcam abmache, sind dann erstmal hundertausende andere Kameras fällig, die das ebenso ma…
Moment... du darfst nicht aufzeichnen, wenn du von vornherein planst die Aufzeichnung weiterzugeben. Aber das planen wir ja nicht! Wir lassen die Cam laufen, umdie schönen Aufnahmen später ganz allein anzusehen. Das ist ausdrücklich erlaubt. Wenn dabei dann zufällig ein Unfall aufgezeichnet wird, ist das natürlich ein Beweismittel.
Zitat von BernhardJ: „Es wird aber schwierig wenn die Dinger im Auto verboten werden.“ Wenn... Dieses Urteil sagt ja erstmal was anderes. Ich glaube allerdings aus diversen Gründen nicht, dass sich diese Rechtsprechung so durchsetzt, oder entsprechend zu einem Gesetz wird.
Und nochmal... Zitat Presseerklärung: Andererseits wurde in der mündlichen Verhandlung durch die Kammer aber auch deutlich gemacht, dass der permanente Einsatz einer Dashcam zu dem vom Kläger verfolgten Zweck, die Aufnahmen im Falle einer Verwicklung des Klägers inverkehrsrechtliche Streitigkeiten oder in einen Unfall an die Polizei weiterzugeben, nach demBundesdatenschutzgesetz nicht zulässig sei. Hervorhebung durch mich. Nun nehmen wir also alle unsere Dashcams nur noch, um schöne Landschaftsa…
Klar, den Anfang mit seiner Provokation hat er weggeschnitten, und genau deswegen wird das Beweismittel zugelassen. Von einem vernünftigen Urteil würde ich da nicht reden.
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