Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-8 von insgesamt 8.

Sponsoren




Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

Sponsoren



  • Hallo, aus aktuellem Anlass für mich grabe ich dieses Thema mal wieder aus. Die 16 Seiten hab ich durchgearbeitet. Mal eine Frage an mi-go: Habe für den Sommer jetzt auch Felgen in 8x18 ET42. Damit muss ich allerdings noch zur Dekra zwecks Änderungsabhahme ( ist so im Gutachten festgeschrieben). Wird es damit Probleme mit einer noch geplanten Tieflegung (Eibach 30mm) geben. Sollte ich eventuell erst die Federn und danach die Räder abnehmen lassen? Gruß Sandforelle

  • Laut Gutachten für die Felge inkl. 225 /45 R18 wird keine Tieferlegung benötigt. Es ist nur die Prüfung der Radabdeckung an Achse 2 vorgeschrieben. Da sollte es keine Probleme geben, da das Rad komplett abgedeckt wird. Aus deiner Antwort schließe ich aber, daß es eigentlich keine Probleme geben sollte?! Kommt das Rad durch die Tieferlegung eigentlich weiter aus den Radkasten heraus? Gruß Sandforelle

  • Danke Harry App und minoschdog , das macht Mut! Und bzgl. Sinn oder Unsinn von Höher- oder Tieferlegungen kann sich jeder so seine Gedanken machen. Letztendlich entscheidet immer der persönliche Geschmack! Gruß Sandforelle

  • Mal eine Frage an Fahrer mit den H&R Federn (35/55). Bei mir hab ich im Originalzustand mit 225 /50 R17 ca. 13,5cm Platz im Radkasten bis zum Blech. Und zwar vorn und hinten. Liegt der Wagen denn bei Einsatz der H&R Federn hinten nicht "deutlich" tiefer als vorn? Stell mir das optisch erst mal komisch vor. Aber vielleicht sieht man das ja live ganz anders. Sandforelle

  • Hallo mi-go, danke für die sehr ausführliche Antwort. Da kann ich deutlich sehen, was mich erwartet. Danke Sandforelle PS: Hab zwar nicht den gleichen Motor aber die gleiche Farbe ☺.

  • Hallo mi-go, laut Homepage von H&R gibt's eine Version für 2WD. Im zugehörigen Gutachten sind zwar nur Aussagen zu 4WD und 2WD zu finden und keine Motorisierten, aber ich gehe mal davon aus, dass es dann für alle gilt. Im Zweifelsfall maile ich H&R einfach an. Wieviel Bodenfreiheit ist denn bei Dir nach der Tieflegung übrig geblieben? Hattest Du damit mal irgendwo Probleme drüber zu kommen? Gruß Sandforelle

  • Yeti Tieferlegung

    Sandforelle - - Skoda Yeti Räder & Fahrwerk

    Beitrag

    Hallo, hat jemand Bilder von einem 1.2TSI mit einer H&R-Tieferlegung (35/55mm)? Zornwolf hat diese wohl schon verbaut. LG Sandforelle

  • Yeti Tieferlegung

    Sandforelle - - Skoda Yeti Räder & Fahrwerk

    Beitrag

    Sind eigentlich irgendwelche Probleme beim Einsatz von Tieferlegungsfedern in Verbindung mit den Standard-Stoßdämpfern zu erwarten (vorzeitiger Verschleiß o.ä.)? LG Sandforelle

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.