@all ..... vielleicht sollte man unterscheiden zwischen Garantie und Kulanz. Nach dieser "technischen Änderung", in Kenntnis der Garantiebestimmungen eigenverantwortlich vorgenommen, kann man objektiv betrachtet nicht auf Garantie pochen, die ist dadurch erloschen! Ob der Händler dann auf Kulanz bereit ist den Schaden zu suchen und beheben, dürfte ganz wesentlich davon abhängen in welcher Beziehung man zu ihm steht (Stammkunde oder Selbst-/Fremdschrauber) und wie man mit ihm umgeht, wie man sein…
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